Vorgaben Flucht- und Rettungswege
Vorschriften für Zelte (Fliegende Bauten) in Bayern
Für Zelte ab 100 m² (bzw. 200 m² je nach aktueller Anzeige-Regelung) gelten die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR).
1. Fluchtwege und Durchgangsbreiten
Die Breite der Rettungswege richtet sich nach der maximalen Besucherzahl.
Die lichte Mindestbreite beträgt 1,20 m (ausreichend für bis zu 200 Personen).
- ab 200 m² Zeltfläche oder 200 Personen = 1,80 m
- ab 300 m² Zeltfläche oder 300 Personen = 2,40 m
- ab 400 m² Zeltfläche oder 400 Personen = 3,00 m
- ab 500 m² Zeltfläche oder 500 Personen = 3,60 m
- ab 600 m² Zeltfläche oder 600 Personen = 4,20 m
- ab 700 m² Zeltfläche oder 700 Personen = 4,80 m
- weitere 100 m² oder 100 Personen zuzüglich 60 cm Breite
Zwischengänge: Bei fester Bestuhlung oder Bierzeltgarnituren sind Gänge von mindestens 0,80 m erforderlich.
Planungshinweis: Hauptgänge sollten für optimalen Klimaschutz und reibungslose Evakuierung bevorzugt an den Zeltwänden verlaufen.